XXXXX GmbH („Reiseveranstalter")
Sitz: XXXXX · FN XXXXX · UID: ATU XXXXX
GISA-Zahl: XXXXX · Veranstalterverzeichnis-Nr.: XXXXX
Tel.: XXXXX · E-Mail: XXXXX
ENTWURF — dieser Text MUSS vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft werden.
Pauschalreiserecht (PRG) ist streng reguliert: Insolvenzabsicherung, Standardinformationsblätter
und Informationspflichten sind Pflicht und bußgeldbewehrt. Dieser Entwurf ist ein Gerüst.
Diese Bedingungen gelten für alle von der XXXXX GmbH als Reiseveranstalter angebotenen Tauchreisen (Tagesausflüge, Wochenendreisen, Safaris), die über die Website tauchturm.at (bzw. XXXXX neue Domain) oder direkt gebucht werden. Es gelten ergänzend das Pauschalreisegesetz (PRG) und die Pauschalreiseverordnung (PRV), soweit die jeweilige Reise eine Pauschalreise im Sinne des § 2 PRG ist (Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen, z. B. Unterkunft + Tauchprogramm).
Hinweis Tagesausflüge: Eintägige Reisen ohne Übernachtung mit einem Reisepreis unter 75 € fallen nicht unter das PRG; für sie gelten die §§ 4–12 sinngemäß.
Vor Vertragsabschluss erhält der Reisende das gesetzliche Standardinformationsblatt gemäß PRV sowie alle Informationen nach § 4 PRG (Reiseleistungen, Gesamtpreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl samt Rücktrittsfrist, Pass-/Visa-/Gesundheitserfordernisse, Stornopauschalen, Hinweis auf Reiseversicherungen).
Die XXXXX GmbH ist als Reiseveranstalter im Veranstalterverzeichnis des BMAW (prüfen: aktuell zuständiges Ministerium) unter der Nr. XXXXX eingetragen. Kundengelder sind abgesichert durch: XXXXX (Garantiegeber/Versicherer, Polizzennummer XXXXX). Abwickler im Insolvenzfall: XXXXX (Name, Adresse, Notfallnummer). Ansprüche sind binnen 8 Wochen ab Insolvenzeintritt beim Abwickler anzumelden.
Mit der Buchung (online, schriftlich oder telefonisch) bietet der Reisende den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung/Reisebestätigung zustande. Weicht die Bestätigung von der Buchung ab, ist der Reisende 10 Tage an das neue Angebot gebunden, wenn er auf die Abweichung hingewiesen wurde.
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von XXXXX % (üblich und zulässig: max. 20 %) des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist XXXXX Tage (üblich: 20 Tage) vor Reisebeginn fällig, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Zahlungen vor diesen Zeitpunkten dürfen nur bei aufrechter Insolvenzabsicherung angenommen werden. Zahlung über Stripe oder per Überweisung.
Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss sind nur gemäß § 8 PRG zulässig (nachweisliche Änderung von Beförderungskosten, Abgaben, Wechselkursen), frühestens ab dem 20. Tag vor Reisebeginn nicht mehr, und nur wenn auch Preissenkungen vorgesehen sind. Bei Erhöhung um mehr als 8 % gilt § 9 PRG (Wahlrecht des Reisenden). Unwesentliche Leistungsänderungen, die zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 10 Abs. 1 PRG). Dabei gelten folgende pauschale Entschädigungen in Prozent des Reisepreises (VORSCHLAG — je Reiseart festlegen und auf Angemessenheit prüfen):
| Rücktritt | Tagesausflug | Wochenendreise | Safari/Fernreise |
|---|---|---|---|
| bis 30 Tage vor Beginn | 10 % | 20 % | 25 % |
| 29–20 Tage | 25 % | 30 % | 40 % |
| 19–10 Tage | 50 % | 50 % | 60 % |
| 9–4 Tage | 75 % | 75 % | 80 % |
| ab 3 Tage / No-Show | 90 % | 90 % | 95 % |
Dem Reisenden steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort, die die Reise erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende gemäß § 10 Abs. 2 PRG entschädigungslos zurücktreten.
Kein FAGG-Rücktrittsrecht: Für Pauschalreiseverträge besteht kein 14-tägiges Fernabsatz-Rücktrittsrecht (§ 1 Abs. 2 Z 8 FAGG).
Der Veranstalter kann bis XXXXX Tage vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (Fristen gemäß § 10 Abs. 3 Z 1 PRG: 20 Tage bei Reisen über 6 Tage, 7 Tage bei Reisen von 2–6 Tagen, 48 Stunden bei kürzeren Reisen), sowie bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen. Geleistete Zahlungen werden binnen 14 Tagen rückerstattet.
Für Tauchprogramme gelten die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen (Brevet-Stufe, Mindestanzahl geloggter Tauchgänge, gültige Tauchtauglichkeit). Können diese bei Reiseantritt nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz entfallender Tauchleistungen. Den Anweisungen der Guides/Tauchlehrer ist Folge zu leisten; Sicherheitsregeln (Nullzeit, Deko-Verbote, Flugverbotszeiten nach dem letzten Tauchgang) sind verbindlich. Der Abschluss einer Tauchunfall- und Reiseversicherung wird dringend empfohlen.
Mängel sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. dem Veranstalter (Notfallkontakt: XXXXX) mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann (§ 11 PRG). Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche richten sich nach §§ 11 ff PRG.
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des PRG. Soweit internationale Übereinkommen oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften Haftungsbeschränkungen für Leistungsträger vorsehen, kann sich der Veranstalter darauf berufen. Für Personenschäden gelten keine vertraglichen Haftungsbeschränkungen.
Der Reisende ist für die Einhaltung der mitgeteilten Einreise- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten.
Es gilt die Datenschutzerklärung der Website. Reisedaten werden an Leistungsträger (Hotels, Beförderungsunternehmen, Tauchbasen) übermittelt, soweit dies zur Durchführung der Reise erforderlich ist — auch in Drittländer, wenn das Reiseziel dort liegt.
Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.
Stand: Juni 2026