Die wichtigste Regel: Geräte- und Apnoetaucher:innen dürfen sich zu keinem Zeitpunkt alleine ohne Sicherungstaucher:in im Tauchturm bzw. Hallenbad aufhalten.
Statikübungen von Apnoist:innen sind im Tauchturm in jeder Wassertiefe ausnahmslos verboten — es besteht Gefahr der Flachwasser-Bewusstlosigkeit.
Statikübungen dürfen nur im Hallenbad an der Wasseroberfläche und unter Aufsicht einer Sicherungsperson durchgeführt werden.
Übungen im Streckentauchen im Hallenbad dürfen wegen der Gefahr eines Schwimmbad-Blackouts nur unter Aufsicht einer Sicherungsperson durchgeführt werden.
Schwimm- und Konditionstraining ist zulässig, wenn mindestens zwei Personen im Hallenbad bzw. Tauchturm anwesend sind.
Das im Tauchturm abgehängte Seil dient ausschließlich als Tarierhilfe für Gerätetaucher:innen und darf weder von Frei- noch von Gerätetaucher:innen mit nach oben genommen werden.
Jede:r Benutzer:in nimmt zur Kenntnis, dass der erhöhte Wasserdruck die Gesundheit gefährden kann und dass es durch die Verwendung von Chlor zu Hautentzündungen kommen kann.
Trainingseinheiten mit Gerät im Tauchturm bzw. Hallenbad dürfen nur unter Verwendung von plastifiziertem Blei oder Jackets mit integrierten Bleitaschen absolviert werden.
Der Tauchturm darf für das Gerätetauchen nur mit gültiger Tauchbrevetierung und gültigem tauchsportärztlichen Attest genutzt werden.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Tauchturm nur in Begleitung Erwachsener nutzen.
Leihausrüstung muss nach den Tauchstandards verwendet und nach Gebrauch ordnungsgemäß im Liftvorraum abgelegt werden.
Schnuppertaucheinheiten mit nicht brevetierten Teilnehmer:innen sind im Tauchturm verboten und dürfen nur im Hallenbad durchgeführt werden.