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Sicherheit geht vor

Benützungsregeln Anlage

Die Hausordnung für das gesamte Indoor-Divecenter — Hallenbad und Tauchturm. Bitte vor der Nutzung lesen.

!Diese Regeln gelten für alle Besucher:innen und Mietgruppen. Bei einer Einmietung werden sie vor Ort unterschrieben.
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Benützungsregeln und Zustimmung

Vor dem Betreten und der Benutzung der Anlage muss jede:r Teilnehmer:in die Benützungsregeln lesen und unterschreiben. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Bedingungen zur Kenntnis genommen, verstanden und ihre Einhaltung akzeptiert wurde.

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Eigenverantwortung und Risiken

Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und ist mit Risiken verbunden. Eine Nichteinhaltung der allgemein gültigen Tauch- und Schwimmregeln kann zu schweren Verletzungen bis zum Tod führen. Durch die Verwendung von Chlor kann es zudem zu Hautentzündungen kommen.

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Notfallnummern und Erste Hilfe

Notfallnummern hängen im Hallenbad, in den Garderoben und im Erste-Hilfe-Raum aus: Feuerwehr 122 · Polizei 133 · Rettung 144. Im Erste-Hilfe-Raum im 3. Stock stehen Liege, Erste-Hilfe-Koffer und Sauerstoffkoffer bereit.

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Videoüberwachung

Der Eingangs- und Zugangsbereich sowie Hallenbad und Tauchturm sind videoüberwacht. Toiletten und Garderoben sind davon ausgenommen.

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Aufsichtspflicht

Der/die Gruppenleiter:in übernimmt die Aufsicht über die Teilnehmer:innen; bei Abwesenheit ist eine zweite bzw. dritte Person zu bestimmen. Ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für eine Einmietung. Die Aufsichtsperson haftet für mutwillige Beschädigungen durch Teilnehmer:innen.

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Mietzeit und Räumung

Zutritt zu den Garderoben (2. Stock) ist 15 Minuten vor Mietbeginn möglich. Eine Mietstunde umfasst 55 Minuten — das Wasser ist 5 Minuten vor Ende der vollen Stunde zu verlassen, um einen reibungslosen Mieterwechsel zu gewährleisten. Der Hallenbadbereich ist binnen 15 Minuten nach der vollen Stunde zu räumen.

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Schuhverbot und Reinigungsgebühr

Das Betreten der Anlage ab dem Garderobenbereich mit Schuhen ist strengstens verboten — die WC-Anlagen gehören zum Nassbereich. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungsgebühr von € 50,– eingehoben.

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Rücksicht auf Nachmieter

Vor- bzw. Nachmieter:innen dürfen nicht durch Lärm oder andere Aktivitäten gestört werden. Nach Aufforderung des Nachmieters ist der Anlagenbereich zu verlassen.

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Einschränkungen für bestimmte Personen

Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Personen mit Krankheit oder physischer/psychischer Beeinträchtigung dürfen die Anlage nicht nutzen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.

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Anweisungen des Personals

Jede:r Benutzer:in muss sich an die Anweisungen des Personals halten. Bei Verstößen übernimmt der Betreiber keine Haftung und behält sich vor, Personen von der Anlage auszuschließen.

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Verweis und Rückvergütung

Im Falle eines Verweises erfolgt keine Rückvergütung des Mietbeitrags. Ebenso keine Rückvergütung, wenn die Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch verlassen wird.

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Haftung für Schäden

Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers bzw. der mit Leitung/Führung betrauten Personen.

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Foto- und Videoaufnahmen

Gruppenleiter:in bzw. Teilnehmer:innen stimmen zu, dass während der Aktivitäten aufgenommene Fotos und Videos, auf denen sie erkennbar sind, auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen.