Vor dem Betreten und der Benutzung der Anlage muss jede:r Teilnehmer:in die Benützungsregeln lesen und unterschreiben. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Bedingungen zur Kenntnis genommen, verstanden und ihre Einhaltung akzeptiert wurde.
Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und ist mit Risiken verbunden. Eine Nichteinhaltung der allgemein gültigen Tauch- und Schwimmregeln kann zu schweren Verletzungen bis zum Tod führen. Durch die Verwendung von Chlor kann es zudem zu Hautentzündungen kommen.
Notfallnummern hängen im Hallenbad, in den Garderoben und im Erste-Hilfe-Raum aus: Feuerwehr 122 · Polizei 133 · Rettung 144. Im Erste-Hilfe-Raum im 3. Stock stehen Liege, Erste-Hilfe-Koffer und Sauerstoffkoffer bereit.
Der Eingangs- und Zugangsbereich sowie Hallenbad und Tauchturm sind videoüberwacht. Toiletten und Garderoben sind davon ausgenommen.
Der/die Gruppenleiter:in übernimmt die Aufsicht über die Teilnehmer:innen; bei Abwesenheit ist eine zweite bzw. dritte Person zu bestimmen. Ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für eine Einmietung. Die Aufsichtsperson haftet für mutwillige Beschädigungen durch Teilnehmer:innen.
Zutritt zu den Garderoben (2. Stock) ist 15 Minuten vor Mietbeginn möglich. Eine Mietstunde umfasst 55 Minuten — das Wasser ist 5 Minuten vor Ende der vollen Stunde zu verlassen, um einen reibungslosen Mieterwechsel zu gewährleisten. Der Hallenbadbereich ist binnen 15 Minuten nach der vollen Stunde zu räumen.
Das Betreten der Anlage ab dem Garderobenbereich mit Schuhen ist strengstens verboten — die WC-Anlagen gehören zum Nassbereich. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungsgebühr von € 50,– eingehoben.
Vor- bzw. Nachmieter:innen dürfen nicht durch Lärm oder andere Aktivitäten gestört werden. Nach Aufforderung des Nachmieters ist der Anlagenbereich zu verlassen.
Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Personen mit Krankheit oder physischer/psychischer Beeinträchtigung dürfen die Anlage nicht nutzen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.
Jede:r Benutzer:in muss sich an die Anweisungen des Personals halten. Bei Verstößen übernimmt der Betreiber keine Haftung und behält sich vor, Personen von der Anlage auszuschließen.
Im Falle eines Verweises erfolgt keine Rückvergütung des Mietbeitrags. Ebenso keine Rückvergütung, wenn die Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch verlassen wird.
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers bzw. der mit Leitung/Führung betrauten Personen.
Gruppenleiter:in bzw. Teilnehmer:innen stimmen zu, dass während der Aktivitäten aufgenommene Fotos und Videos, auf denen sie erkennbar sind, auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen.